Law of bailment (England und Wales)

Als law of bailment wird im Recht von England und Wales ein Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit der Konstellation beschäftigt, dass eine Person (der bailee) willentlich possession (≈ ‚Besitz‘) an einer körperlichen beweglichen Sache hat, an dem einem anderen (dem bailor) ein höherrangiges Recht (meist das Eigentum) zusteht. Die Überlassung (Realakt) und das ergebende Besitzmittlungsverhältnis werden bailment genannt.


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