Als law of bailment wird im Recht von England und Wales ein Rechtsgebiet bezeichnet, das sich mit der Konstellation beschäftigt, dass eine Person (der bailee) willentlich possession (≈ ‚Besitz‘) an einer körperlichen beweglichen Sache hat, an dem einem anderen (dem bailor) ein höherrangiges Recht (meist das Eigentum) zusteht. Die Überlassung (Realakt) und das ergebende Besitzmittlungsverhältnis werden bailment genannt.
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